Fotowettbewerb_2024 TNB

Teilnahmebedingungen

Veranstalterin: Pfarre zur Frohen Botschaft, 1040, Belvederegasse 25

Partnerinnen: MeinBezirk (vormals Bezirkszeitung), Bezirksvorstehung 4. und 5. Bezirk

Thema: „Hinschauen – Hinhören – Helfen“ wienweit, speziell 4.+5. Bezirk, beziehungsweise mit Bezug zur Pfarre zur Frohen Botschaft

Teilnahme: Durch Hochladen eines Fotos in gängigem Fotoformat (.jpeg, .tif, .png) auf folgende Adresse: https://www.dropbox.com/request/r7wDMIfFlLQDYXtRe9zD und Angabe Ihrer Daten auf der Website: https://pfzfb.at/fotowettbewerb-2024/ akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen und nehmen am Wettbewerb teil.
Mindestalter ist 16 Jahre, Jüngere mit Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten.

Einsendeschluss: 30.9.2024.
Frist verlängert bis 7.Oktober 2024.
Die Teilnahme ist kostenlos.

Unangemessene/anstößige Einsendungen führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Die Entscheidung liegt bei der Jury.
Die Gewinner werden per Mail verständigt. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

Rechte: Der/Die Einreichende anerkennt die bekanntgegebenen Teilnahmebedingungen in vollem Umfang. Die Teilnehmerin und der Teilnehmer bestätigen, dass mit dem eingereichten Bild keine Rechte Dritter, wie z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Die Veranstalterin und ihre Partnerinnen sind berechtigt, die Teilnehmerfotos in ihren Medien, Publikationen und Räumen zu veröffentlichen und dazu erforderlichenfalls auch zu beschneiden. Für diese Veröffentlichungen werden keine Honorare oder Vergütungen geleistet.

Gewinnermittlung: erfolgt auf 2 Arten: a) Publikumsvoting durch Gottesdienstteilnehmer*innen und b) durch eine Jury, die von der Veranstalterin beschickt wird. Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Hauptkriterium ist die Bildaussage, weniger die technische Qualität.

Beendigungsmöglichkeiten: Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.