Pfarrgemeinderat

Unser Pfarrgemeinderat ab2022

Der Pfarrgemeinderat („PGR“) erfüllt die im Kirchenrecht verankerten Funktionen des Pastoralrates. Somit koordiniert und gestaltet er – gemeinsam mit den 4 „Gemeindeausschüssen“ („GA“) das pfarrliche Leben. Er wird alle 5 Jahre von der Pfarrbevölkerung gewählt (Persönlichkeitswahl) – die letzte Wahl war am So, 20. März 2022.

Die Plenumssitzungen sind öffentlich. Ergänzend dazu trifft sich das Pfarrleitungsteam („PLT“, früher: Vorstand), das die Sitzungen vorbereitet und nachbespricht und die laufenden Geschäfte führt.

Die PGR-Ordnung zählt zu den Aufgaben des PGRs u. a.:

  • Gestaltung des Pfarrlebens
  • Beratung, Entwicklung und Erstellung eines Pastoralkonzepts
  • Gewinnung, Begleitung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Pfarre, Schaffung von Möglichkeiten der Partizipation durch pastorale Projekte und Einladung zur Beteiligung über die Pfarrmitglieder hinaus, insbesondere für Menschen anderer Herkunft und Sprache.
  • Kontakte und Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Gruppen, Einrichtungen und Initiativen, Förderung von Ökumene und interreligiösem Dialog.
  • Sorge um die pastoral genutzten Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Vermögensverwaltungsrat („VVR“)

Rückblick auf die Wahl 2022:
Konstituierung 29.4.2022
Wahlergebnisse 2022 (incl Gemeindeausschüsse)

Rückblick auf die Wahl 2017:
Am 2.5. 2017 war die Konstituierende Sitzung, wo die einzelnen Funktionen gewählt wurden.
Ergebnis dazu siehe:
Zusammenfassung der Konstituierung
Unser Pfarrgemeinderat 2017-2022