Voraussetzungen für die Kandidatur:

Zur Kandidatur für PGR oder GA sind nötig:

*) Lust & Möglichkeit, Mitverantwortung für die Gesamtpfarre (PGR) oder unsere konkrete Pfarrgemeinde (GA) im Rahmen des gewählten Teams zu übernehmen – Funktionsdauer: 5 Jahre

*) Leben aus dem Glauben an Jesus Christus in Gemeinschaft unserer Kirche

*) Zugehörigkeit zu unserer Pfarre/Pfarrgemeinde (durch Wohnsitz oder regelmäßiges Mitleben)

*) Mindestalter 16 Jahre

Die offizielle „Ordnung für den Pfarrgemeinderat“ formuliert unter 4.1-Mitgliedschaft folgende Voraussetzungen:

„Mitglieder des PGR können nur Katholikinnen und Katholiken sein, die einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, die bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen, sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen und ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen.“