Neuer Pfarrgemeinderat konstituiert

Nach der großen Pfarrgemeinderats-Wahl 20. 3. 2022 und allem notwendigen Fristenlauf, Vor-Treffen und organisatorischen Grundlegungen hat sich am Fr, 29. 4. 2022 der neue Pfarrgemeinderat im Florianisaal konstituiert – damit ist die Funktionsperiode des alten Team beendet, das neue hat sein Amt übernommen – jetzt geht’s los.

Die jetzt aktuelle PGR-Mitglieder-Liste:

         Gewählte Mitglieder:

Gabriele Buresch (Wieden-Paulaner)
Ulrike Flamm (St.Florian)
Franz Josef Maringer (St.Elisabeth)
Robert Pfeiffer (St.Thekla)
Susanne Reichard (Wieden-Paulaner)
Regina Robanser (St.Elisabeth)
Martin Roland (St.Florian)
Sr.Gudrun Schellner (St.Elisabeth)
Peter Schönhuber (Wieden-Paulaner)
Stefan Wallisch (St.Florian)
Claudia Zecha (St.Thekla)
Wolfgang Zecha (St.Thekla)

         Amtliche Mitglieder:

                   Christian Kneisz (PAss, Vertretung Pastoralassistent/in)
                   P.Gerald Funwie SP (Kaplan, Vertretung Priester)
                   Gerald Gump (Pfarrer)
                   P.Paul Nikiema SP (Mit-Kaplan, Vertretung Priester)

         Entsandte Mitglieder:

                  Sr.Johanna Aichhorn SFCC (von den Hartmannschwestern)

         Bestellte Mitglieder:

        Christoph Bauer
         Irene Unger
         Martin Pusch

noch vakant (werden in den nächsten 10 Tagen jeweils dort intern gewählt):

*) Leiter/innen der GAs bzw. 1 Person / GA (soweit nicht schon PGR-Mitglied)

          *) Stv. Vorsitzende/r des VVR

Und die erste Sitzung war extrem dicht:

*) Übersicht über die Mitglieder, Formalia zu Datenschutz, Prävention von Gewalt und Missbrauch, etc.

*) Bibel-Teilen, sowie Gebet – und im Rahmen des Gebetes das „Glaubensbekenntnis“ quasi als „Amtsversprechen“ – mit einem Heilig-Geist-Gebet wurde der Pfarrgemeinderat offiziell konstituiert

*) Grundfrage: Wofür sind wir im Antlitz Gottes für die nächsten 5 Jahre berufen?!

*) Wahlen (jeweils in geheimer Wahl, nötig war jeweils 2/3-Mehrheit; die hohe Zustimmung erfolgte jeweils im 1. Wahlgang):

-) Susi Reichard wurde zur Stv. PGR-Vorsitzenden (PGR-Leiterin) einstimmig gewählt;

-) Pfarr-Leitungs-Team (PLT): Claudia Zecha & Franz Josef Maringer & Susi Reichard & Ulli Flamm

-) Schriftführerin: Sr. Gudrun Schellner; Stv.: Regina Robanser

-) Vermögens-Verwaltungs-Rat: Edith Krepp & Elisabeth Wlaschütz & Richard Hainz & Wolfgang Kern;

         dazu (1/3 der Mitglieder) von Pfarrer Gerald ernannt: Peter Tschulik & Philipp Rümmele

-) Rechnungsprüfer/in: Hanno Scheuch & Marina Polly

*) Teams & Fachausschüsse (jew. Leiter/in) / Kontaktpersonen:

-) ARGE-Komm: Stefan Wallisch
-) Besuchsdienst: Gaby Buresch
-) Beziehungen & Partnerschaft: Vorschlag: Claudia Zecha
-) Caritas: Elisabeth Wlaschütz
-) Eheseminare: Claudia Zecha
-) EK-Vorbereitung (Koo): Eveline Czeschka / Manuela Bistricky
-) Fernstehende / Neuzugezogene: Christian Kneisz
-) Firmvorbereitung (Koo): Eveline Czeschka / Manuela Bistricky
-) interreligiöser Austausch: Susi Reichard
-) Kontakt Kath. Organisationen: Christian Kneisz
-) Liturgie / Feste (samt Musik & Kunst): Christoph Bauer
-) Pfarrnetzwerk Asyl: Susi Reichard
-) Pfarrzeitung message4me: Gabriele Buresch
-) Prävention Missbrauch & Gewalt: Regina Robanser
-) Projekt Vanakkam: Peter Schönhuber
-) Schöpfungsverantwortung / EMAS: Wolfgang Zecha
-) Synodaler Weg: Franz Josef Maringer
-) Tauf-Vorbereitung (Koo): Gerald Gump
-) Team 17.000+: Christian Kneisz
-) Verkündigung: Sr. Gudrun Schellner
-) Weltkirche & Entwicklungszusammenarbeit: Peter Schönhuber

*) Die 4 „Gemeindeausschüsse“ (GA) wurden offiziell eingesetzt und in ihrer inneren Organisation (mit GA-Leiter/in, Gemeinde-Leitungs-Team GLT, Finanzverantwortliche/m etc.) bestätigt.

*) Die Grundbeschlüsse (siehe unten) des bisherigen Arbeitens wurden bestätigt, die Arbeitsweise der nächsten Zeit fokussiert, Termine der nächsten Wochen durchgegangen…

Danke an alle, die sich hier in diese Verantwortung eingelassen haben!

Beim gemeinsamen „Fronleichnamsfest“ unserer Pfarre (Do, 16. 6. 2022) werden Pfarrgemeinderat (PGR) und Pfarr-Leitungs-Team (PLT) vorgestellt.

Fotos: Franz Josef Maringer

Aus dem Protokoll: TOP 6 – Grundbeschlüsse zur Arbeitsweise

Folgende Arbeitsweise wurde am Beginn oder im Laufe der letzten PGR-Periode festgelegt:

6,1 Pfarrvision: „Jesu FROHE BOTSCHAFT gemeinsam LEBEN“; dazu gibt es 7 Programmpunkte samt Gebet (siehe Beilage), sowie eine Konkretisierung jeder Pfarrgemeinde (vgl. HIER).
            Diese Pfarrvision bildet dzt. (inhaltlich gemeinsam mit dem allerdings strukturell teilweise schon überholten „Pastoralkonzept – 1. 9. 2016“) das für den VVR bindende „Pastoralkonzept (GO 6,1,d)
            Als Grundmuster des gemeinsamen Arbeitens (https://Pfarre.zurFrohenBotschaft.at/wir-ueber-uns) gilt: „Unsere „Pfarre zur Frohen Botschaft“ wurde am 1. 1. 2017 aus den früheren Pfarren St. Elisabeth, St. Florian, St. Thekla und Wieden, sowie dem größeren Teil der früheren Pfarre St. Karl gegründet.
Wir sind eine „Pfarre in mehreren Gemeinden“, das heißt, dass sich das pfarrliche Leben im Leben unserer 4 Pfarrgemeinden (St. Elisabeth + St. Florian + St. Thekla + Wieden-Paulaner) konkretisiert. Damit dies gut gelingt, gibt es das größere Miteinander der Pfarre.“

6,2 PGR-Vollversammlung: Die „PGR-Vollversammlung“ besteht aus allen Mitgliedern aus PGR, GAs, VVR, Pastor-Team: Wenn sie zusammentritt (im Regelfall bei der Pfarrklausur), können dort – formal analog der PGR-Ordnung – bindende Entscheidungen für die gemeinsame Pfarre, wie auch ihre 4 Pfarrgemeinden getroffen werden. (Beschluss PGR 10. 3. 2020, TOP 8)

6,3 Pfarr-Leitungs-Team XL (PLT-XL) – vgl. PGR 24. 9. 2022, TOP 7:
War unser Corona-Krisenstab; … für Dringliches, gewichtige Schnellentscheidungen.           
Mitglieder: PLT + GA-Leiter/innen + VVR-Leiter/in
Einberufung & Moderation durch Pfarrer
Strukturell in Ordnung der PLTs eingebunden (Protokolle etc.)

6,4 erweitertes PLT: bestehen aus PLT + Pastoral-Team; läuft in der PLT-Struktur (Beschluss PGR 10. 3. 2020, TOP 8)

6,5 Kompetenz- & Zuständigkeitsfragen: (lt. Vollversammlung 17. 10. 2021, TOP 2,5)

6,5,1: Das Letztverantwortliche Gremium für alle Bereiche (außer manche Finanz-Fragen – dort ist der VVR letztverantwortlich) ist der PGR.

6,5,2: Die jew. Leitungs-Teams (PLT für PGR bzw. GLTs für GAs) haben die früheren „Vorstand”s-Aufgaben (Vor- & Nachbereitung der Sitzungen, Agieren zwischen den Sitzungen etc.), aber sind jetzt auch neu wirkliche Leitungs-Organe (nicht mehr Pfarrer bzw. jew. zugeordnete Priester leiten monokratische, sondern die jeweiligen Leitungs-Teams).
Ihre Entscheidungen haben auf Grundlage der Plenumsentscheidungen zu erfolgen und sie sind diesem rechenschaftspflichtig; ggf. können sie durch das jew. Plenum auch “overruled” werden.

6,5,3: Grundlegende und für alle bindende Entscheidungen werden durch den PGR getroffen und sind dann auch (ggf. nach Einbezug und Anhörung der GAs etc.) für GAs bindend. Sinnvollerweise wird dies möglichst immer im Konsens erfolgen.

6,5,4: Wechselseitig können PGR und GAs (auch VVR) einen TOP im jew. anderen Gremium initiieren (Antragsrecht).
Für Finanz- & Baudinge ist der VVR ans Pastoralkonzept gebunden und in diesem Rahmen eigenständig aktiv und verantwortlich.

6,5,5: Für Unklarheiten, Reibungspunkte, evtl. beginnende Konflikte, Kompetenzfragen etc. Bitte das PLT befragen bzw. mit einbeziehen (Stv. Vorsitzende/r, Pfarrer, andere PLT-Mitglieder; à „Appellations-Instanz“)

6,6: Vermögens-Verwaltungs-Rat-Grundbeschlüsse (VVR-GB):

Diese VVR-Grundbeschlüsse sind gut überlegte und durch 5 Jahre erprobte Grundbasis unseres Handelns als VVR.
Sie dienen als Bezugssystem für die weitere Arbeit (auf das auch verwiesen werden kann – z. B. „lt. VVR-GB 1,4“) und sollen als quasi „Verfassung“ verlässliche Klarheit schaffen.
Für Änderungen (außer redaktionelle Adaptierungen oder Aktualisierungen wie z. B. § 3,1 Beschluss der Jahresbudgets) braucht es einen VVR-Beschluss. Dann gilt die Änderung vorläufig bis zur nächsten VVR-Sitzung. In dieser braucht es dann einen erneuten Beschluss à Dann gilt die Regelung auf Dauer.
Dzt. gültige Fassung: VVR-GB 10. 3. 2022.

6,7 Arbeitsweise im PGR (und analog in den GAs, VVR etc.)

   6,7,1 Einladungen und Protokolle werden per eMail verschickt – das regelmäßige Abrufen/Lesen der eMails liegt in der Verantwortung der Mitglieder.
Information erfolgt über eMail (FroBo live, Protokolle); alle PGR-Mitglieder sind angehalten, dies zu lesen (Grundlinie: Wer beides liest, hat alle für seinen Dienst nötigen Informationen) (PGR 2. 5. 2017, TOP 2)

   6,7,2 Protokolle sind im Regelfall Ergebnis-Protokolle (PGR 2. 5. 2017, TOP 5,1; GO 8c) innerhalb spätestens einer Woche erstellt und allen Mitgliedern elektronisch übermittelt; sie werden einheitlich benannt (z. B.: 2022_04_29_PGR-Protokoll) und bleiben für alle Mitglieder in elektronischer Nextcloud auch online zugänglich.

   6,7,3: In dringenden Fällen können Beschlüsse per eMail-Umlauf herbei geführt werden (was im nächsten Protokoll der jew. Ebene protokolliert wird) – analog GO 5k

   6,7,4: Wenn die Umstände (z. B. Lockdowns, Dringlichkeit, Einbindung von Mitgliedern die auswärts sind, …) es nahelegen, können alle Sitzungen vollgültig online abgehalten werden; auch Hybrid-Lösungen sind möglich. Für Abstimmungen sind Instrumentarien zu verwenden, die ggf. nötige geheime oder sonstige Form sicherstellen (was die in GO 5,f angeführte Vertagung der Abstimmung obsolet macht). Bei Hybrid-Formen kann für online Zugeschalteter geheime Stimmabgabe durch eine Vertrauensperson erfolgen.

6,8,7 Abwesenheit des Pfarrers

   6,8,1 Entscheidung, wenn Pfarrer nicht da ist(PLT-XL 18. 2. 2021, TOP 4,1b; Gerald betont:)

*) Die Leitungs-Teams (PLT, GLT) sind selbstverständlich entscheidungsbefugt – auch, wenn der Pfarrer nicht greifbar ist;

*) Außer in seltenen Ausnahmefällen ist Gerald für Sonder-/Not-wichtige Fälle immer via Pfarrbüro erreichbar (auch in Urlaub, Exerzitien, …) – bitte selbst abschätzen, wo es einfach wichtig ist, dass er für Letztentscheidung mitredet.

*) Grundsätzlich: Es ist gut, wichtige Entscheidungen im Konsens zu fällen – auch im Blick auf das größere Miteinander von Kirche („Communio“): Dies zusammen zu halten ist Erstaufgabe von Priestern. Aber: Darauf achten Gott sei Dank bei uns eh alle gemeinsam!

*) Es gibt lt. PGR-Ordnung das „Veto des Pfarrers“: Dies ist für die Ausnahmesituation gedacht, dass Entscheidungen in zentralen Punkten gegen unsere Grundlinien verstoßen (z. B.: Osternacht wird durch Wiedergeburts-Feier ersetzt);
pers. Anmerkung Gerald: Ich habe in 35 Jahren PGR noch nie eine Situation erlebt, die auch nur annähernd in diese Richtung gegangen wäre.
            Bedenke – erneut in unserer Pfarrvision Punkt 4 explizit ausgesagt: „Ein in Ausnahmefällen nötiges Veto des Pfarrers ist nicht Abschluss, sondern Anfang der Diskussion.“

   6,8,2 Vorgangsweise bei Ausfall des Pfarrers

Grundidee: Wie sorgen wir für gute Leitung, wenn Gerald unvorhergesehen ausfällt („Papstwahl“ 😊, Unfall etc.) – deutlich dazu gesagt: Es geht um Vorsorge für Spontan-Ausfall – Gerald plant dzt. kein Weggehen (dies wäre ja auch nicht „spontaner“ Ausfall):
Wichtig: Alle Gremien sind weiter entscheidungsbefugt (auch bei „Entscheidung, wenn Pfarrer nicht da ist“ – siehe darüber)
Position „Pfarrer“ wird für Krisen-Übergangs-Zeit wahrgenommen durch:
(profaner Vergleichspunkt: Bundespräsidentschaftsvakanz
à 3er-Präsidium des Nationalrates)

*) für den Alltag: PAss Christian (der längere Pfarr-Leitungs-Erfahrung hat) gemeinsam mit 2 Pfarr-Sekretär/inn/en (Christian initiiert und koordiniert)

*) für große Entscheidungen: oben genanntes Team gemeinsam mit Leiter/innen (GAs, VVR, PGR) als Krisenstab – in Koo mit Dechant (bzw. dessen STv.; dieser ist für verbindliche Unterschriften zuständig/befugt)

à Diese Grundlinien wurden einstimmig bestätigt!