Aktuell – Coronazeit

(zuletzt aktualisiert und ergänzt: 16.4.2022)

News:

Allgemeine Lockdowns erfordern spezielle Regelungen

Vieles, aber nicht alles, was staatlich gilt, gilt auch kirchlich.
Hier ist bereits manches überholt und wird überarbeitet.
Vorsicht, Abstand und Maske sind aber weiterhin sinnvoll!

  • z.B.: „normale“ Gottesdienste sind keine „Zusammenkünfte“ (für Taufen, Hochzeiten, … gelten eigene Regelungen)
  • um auch (aus welchem Grund immer) Ungeimpften die Teilnahme am Gottesdienst zu ermöglichen, müssen ALLE am Eingang die Hände desinfizieren und während des ganzen Gottesdienstes FFP2-Maske tragen.
  • aber: auch für kirchlich Angestellte gelten die Arbeitsplatzregelungen (dzt 3G), ebenso für liturgische Dienste (Ministrant*en, Lektor*en, Kantor*en…)
  • Corona-Regeln der Erzdiözese Wien HIER
  • Anweisungen der Bischofskonferenz HIER

Seitenanfang